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Bei der Abwägung der Inhalte eines Bebauungsplans sind die Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan für
den Bebauungsplan Nr. 19 „Dudenroth“ dient als Grundlage für diesen Abwägungsprozess
und die Kompensation der entstehenden Eingriffe.
Da das Plangebiet an vorhandene Bebauung anschließt, sonst aber in landschaftlicher
Umgebung liegt, wurde besonderer Wert auf die landschaftliche und städtebauliche Ein-
bindung gelegt. Entlang des Emscher-Oberlaufes, der weitgehend unbeeinträchtigt das
Plangebiet durchfließt, war ein 30 m breiter Korridor freizuhalten.
Aufgrund der anstehenden, durchlässigen Böden war eine Versickerung der Niederschlags-
wässer möglich. Empfehlungen für entsprechende Maßnahmen wurden ausgearbeitet.
Die Erweiterung bereits vorhandener Streuobstwiesen diente zur Kompensation und Ein-
bindung in das Umfeld. Weiterhin wurden extensiv gepflegte Wiesen mit Gehölzpflanzungen
angelegt. Die Birkenallee an der Erschließungsstraße konnte erhalten werden.
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